Gesetze / Krankenversicherungsaufsichtsverordnung
KVAV§ 25 Leistungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft
Stand: 10.06.2019
Als Leistungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft sind diejenigen Leistungen anzusehen, die
Davon ausgenommen sind Leistungen, für die das Versicherungsunternehmen nachweisen kann, dass sie nicht im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft gestanden haben.
Änderungsverlauf
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04.04.2017 Ausfertigung
§ 25 geändert durch Artikel 1j des Gesetzes vom 4. April 2017 (BGBl. I 778)
BGBl. 2017 I S. 778
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