Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin KStoffTechAusbV § 2 Dauer der Berufsausbildung Stand: 01.08.2023 Bund Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.