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§ 2 KStoffTechAusbV — Dauer der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin

Stand: 01.08.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.