Gesetze / Körperschaftsteuergesetz
KStG§ 6a Einkommensermittlung bei voll steuerpflichtigen Unterstützungskassen
Stand: 10.06.2019
Bei Unterstützungskassen, die voll steuerpflichtig sind, ist § 6 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 5a entsprechend anzuwenden.