Gesetze / Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung 1994
KStDV 1994§ 6 Anwendungszeitraum
Stand: 10.06.2019
Die Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2016 anzuwenden.
Änderungsverlauf
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19.12.2000 Ausfertigung
§ 6 neu gefasst durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I 1790)
BGBl. 2000 I S. 1790
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