Gesetze / Künstlersozialversicherungsgesetz
KSVG§ 45
Stand: 27.03.2024
Wird zitiert von 1
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- VG Saarland Saarlouis, 29.05.2012 – 2 L 174/12Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die §§ 80, 81 und 82a bis 86 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch gelten entsprechend.