Gesetze / Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
KSKSaV§ 7 Sitzung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KSKSaV/7?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Die Sitzungen des Beirats sind nicht öffentlich.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KSKSaV/7?asof=2019-06-10#abs-2 (2) An den Sitzungen kann neben dem Mitglied der Stellvertreter ohne Stimme und Entschädigung teilnehmen.