Gesetze / Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse

KSKSaV

§ 7 Sitzung

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KSKSaV/7?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Die Sitzungen des Beirats sind nicht öffentlich.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KSKSaV/7?asof=2019-06-10#abs-2 (2) An den Sitzungen kann neben dem Mitglied der Stellvertreter ohne Stimme und Entschädigung teilnehmen.

§ 6 § 8