Gesetze / Klinische Prüfung-Bewertungsverfahren-Verordnung

KPBV

Anlage 3 (zu § 12)(bedingt zukünftig in Kraft)

Bund3 Fassungen

Für Anlage 3 KPBV liegt kein Text vor zum Stichtag 10.06.2019.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

§ 11 § 13