Gesetze / Klinische Prüfung-Bewertungsverfahren-Verordnung
KPBV§ 13 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KPBV/13#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KPBV/13#abs-2 (2) Die §§ 5 bis 12 treten sechs Monate nach der Veröffentlichung der Mitteilung der Europäischen Kommission über die Funktionsfähigkeit des EU-Portals und der Datenbank nach Artikel 82 der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KPBV/13#abs-3 (3) Das Bundesministerium für Gesundheit gibt den Tag des Inkrafttretens nach Absatz 2 im Bundesgesetzblatt bekannt.