Gesetze / Rentenkapitalisierungsgesetz-KOV KOVRentKapG § 3 Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.01.2024. Zur aktuellen Fassung → Gesetzliche Vorschriften, die dem Kapitalabfindungsberechtigten steuerliche und gebührenrechtliche Vergünstigungen gewähren, gelten für die Rentenkapitalisierung entsprechend.