§ 17 Release- und Einsatzmanagement
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KONSENS-G/17#abs-1 (1) Das Release- und Einsatzmanagement unterstützt die Gesamtleitung insbesondere hinsichtlich der Durchführung von Tests und des störungsfreien produktiven Einsatzes der entwickelten IT-Verfahren und der entwickelten Software nach Maßgabe des Release- und Einsatzplanes. Es verfolgt das Ziel, die Integrität des Betriebs zu sichern, indem nur zuvor getestete und zertifizierte IT-Verfahren und Software eingesetzt werden. Dazu plant es Tests, legt die Modalitäten ihrer Durchführung fest, wacht über die Durchführung und bewertet ihr Ergebnis.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KONSENS-G/17#abs-2 (2) Das Release- und Einsatzmanagement entwirft in Abstimmung mit den übernehmenden Ländern eine Planung des Einsatzes der IT-Verfahren und der Software (Release- und Einsatzplan) und wacht über deren Umsetzung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KONSENS-G/17#abs-3 (3) Aufgaben des Release- und Einsatzmanagements sind insbesondere