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# § 17 KONSENS-G — Release- und Einsatzmanagement

KONSENS-Gesetz  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Release- und Einsatzmanagement unterstützt die Gesamtleitung insbesondere hinsichtlich der Durchführung von Tests und des störungsfreien produktiven Einsatzes der entwickelten IT-Verfahren und der entwickelten Software nach Maßgabe des Release- und Einsatzplanes. Es verfolgt das Ziel, die Integrität des Betriebs zu sichern, indem nur zuvor getestete und zertifizierte IT-Verfahren und Software eingesetzt werden. Dazu plant es Tests, legt die Modalitäten ihrer Durchführung fest, wacht über die Durchführung und bewertet ihr Ergebnis.

(2) Das Release- und Einsatzmanagement entwirft in Abstimmung mit den übernehmenden Ländern eine Planung des Einsatzes der IT-Verfahren und der Software (Release- und Einsatzplan) und wacht über deren Umsetzung.

(3) Aufgaben des Release- und Einsatzmanagements sind insbesondere

- 1. die Planung, Durchführung, Koordination und Überwachung einer detaillierten und abgestimmten Release- und Einsatzplanung einschließlich der Bündelung der Einzel-Releases der Projekte,

- 2. die Durchführung der zur Zertifizierung der Software im Testcenter KONSENS zu durchlaufenden Tests,

- 3. die Prüfung der vom Entwicklungsprojekt vorgelegten Dokumentationen,

- 4. die Zertifizierung und Bereitstellung der Software für den Einsatz in den übernehmenden Ländern,

- 5. die Erstellung und Fortschreibung der Verfahren zur Installation von Releases und

- 6. die Kontrolle der Sicherstellung von Pflege und Wartung je Software für das aktuellste Release und seine Vorversion.

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Zitiervorschlag: § 17 KONSENS-G

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/KONSENS-G/17

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