Gesetze / Kulturgutschutzgesetz
KGSG§ 59 Rückgabeersuchen
Stand: 10.06.2019
Das Rückgabeersuchen ist zu stellen für
1.
den Rückgabeanspruch eines Mitgliedstaates nach § 50 bei der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde oder
2.
Ansprüche nach den §§ 51 bis 53 auf diplomatischem Weg beim Auswärtigen Amt.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 59 KGSG →
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