Gesetze / Kulturgutschutzgesetz
KGSG§ 49 Öffentlich-rechtliche Rückgabeansprüche
Stand: 23.07.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KGSG/49#abs-1 (1) Ansprüche auf Rückgabe von Kulturgut nach diesem Abschnitt sind öffentlich-rechtliche Ansprüche. Zivilrechtliche Ansprüche bleiben davon unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KGSG/49#abs-2 (2) Rückgabeschuldner ist der Eigenbesitzer, hilfsweise der Fremdbesitzer.