Gesetze / Kulturgutschutzgesetz

KGSG

§ 31 Unrechtmäßige Ausfuhr von Kulturgut

Stand: 23.07.2025

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KGSG/31#abs-1 (1) Die Ausfuhr von Kulturgut ist unrechtmäßig, wenn sie unter Verstoß gegen § 21 erfolgt oder unter Verstoß gegen Verordnungen der Europäischen Union, die die grenzüberschreitende Verbringung von Kulturgut ausdrücklich einschränken oder verbieten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KGSG/31#abs-2 (2) Einer unrechtmäßigen Ausfuhr stehen auch jede nicht erfolgte Rückkehr nach Ablauf der Frist für eine vorübergehende rechtmäßige Ausfuhr und jeder Verstoß gegen eine Nebenbestimmung zur Genehmigung der vorübergehenden Ausfuhr gleich.

§ 30 § 32