Gesetze / Kulturgutschutzgesetz
KGSG§ 31 Unrechtmäßige Ausfuhr von Kulturgut
Stand: 23.07.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KGSG/31#abs-1 (1) Die Ausfuhr von Kulturgut ist unrechtmäßig, wenn sie unter Verstoß gegen § 21 erfolgt oder unter Verstoß gegen Verordnungen der Europäischen Union, die die grenzüberschreitende Verbringung von Kulturgut ausdrücklich einschränken oder verbieten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KGSG/31#abs-2 (2) Einer unrechtmäßigen Ausfuhr stehen auch jede nicht erfolgte Rückkehr nach Ablauf der Frist für eine vorübergehende rechtmäßige Ausfuhr und jeder Verstoß gegen eine Nebenbestimmung zur Genehmigung der vorübergehenden Ausfuhr gleich.