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KFS

§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Kündigung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KFS/9#abs-1 (1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Sie ist zuvor in den amtlichen Verkündigungsblättern der Länder zu veröffentlichen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KFS/9#abs-2 (2) Diese Satzung wird spätestens bis zum 29. Februar 2012 überprüft.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KFS/9#abs-3 (3) Unabhängig von der Geltungsdauer dieser Satzung besteht (bis zum 31. August 2013) die Verpflichtung aller Landesmedienanstalten, die von der Buchführenden Stelle auf Rechnung der Landesmedienanstalten nach §§ 2, 5, 7 und 8 eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/KFS/9#abs-4 (4) Mit Inkrafttreten dieser Satzung werden die Verwaltungsvereinbarung-KEK (VVKEK) und die Verwaltungsvereinbarung-KJM (VVKJM) einvernehmlich aufgehoben.

Düsseldorf, den 22. August 2008

Der Direktor

der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)

Prof. Dr. Norbert S c h n e i d e r

§ 8