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KFS§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Kündigung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KFS/9#abs-1 (1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Sie ist zuvor in den amtlichen Verkündigungsblättern der Länder zu veröffentlichen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KFS/9#abs-2 (2) Diese Satzung wird spätestens bis zum 29. Februar 2012 überprüft.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KFS/9#abs-3 (3) Unabhängig von der Geltungsdauer dieser Satzung besteht (bis zum 31. August 2013) die Verpflichtung aller Landesmedienanstalten, die von der Buchführenden Stelle auf Rechnung der Landesmedienanstalten nach §§ 2, 5, 7 und 8 eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/KFS/9#abs-4 (4) Mit Inkrafttreten dieser Satzung werden die Verwaltungsvereinbarung-KEK (VVKEK) und die Verwaltungsvereinbarung-KJM (VVKJM) einvernehmlich aufgehoben.
Düsseldorf, den 22. August 2008
Der Direktor
der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)
Prof. Dr. Norbert S c h n e i d e r