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§ 9 KFS (Nordrhein-Westfalen) — Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Kündigung

Kommissionsfinanzierungssatzung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Sie ist zuvor in den amtlichen Verkündigungsblättern der Länder zu veröffentlichen.

(2) Diese Satzung wird spätestens bis zum 29. Februar 2012 überprüft.

(3) Unabhängig von der Geltungsdauer dieser Satzung besteht (bis zum 31. August 2013) die Verpflichtung aller Landesmedienanstalten, die von der Buchführenden Stelle auf Rechnung der Landesmedienanstalten nach §§ 2, 5, 7 und 8 eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.

(4) Mit Inkrafttreten dieser Satzung werden die Verwaltungsvereinbarung-KEK (VVKEK) und die Verwaltungsvereinbarung-KJM (VVKJM) einvernehmlich aufgehoben.

Düsseldorf, den 22. August 2008

Der Direktor

der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)

Prof. Dr. Norbert S c h n e i d e r