Gesetze / Konsumcannabisgesetz
KCanG§ 34 Strafvorschriften
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KCanG/34?asof=2024-04-01#abs-1 (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KCanG/34?asof=2024-04-01#abs-2 (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 bis 16 ist der Versuch strafbar.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KCanG/34?asof=2024-04-01#abs-3 (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/KCanG/34?asof=2024-04-01#abs-4 (4) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/KCanG/34?asof=2024-04-01#abs-5 (5) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 bis 13 oder Nummer 15 und 16 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.