Gesetze / Konsumcannabisgesetz
KCanG§ 14 Dauer der Erlaubnis
Stand: 01.07.2024
Die Dauer der Erlaubnis ist auf einen Zeitraum von sieben Jahren zu befristen. Sie kann nach Ablauf von mindestens fünf Jahren auf Antrag verlängert werden; die Vorschriften der §§ 11 bis 13 gelten entsprechend für die Verlängerung der Erlaubnis.