Gesetze / Kleinbetragsverordnung

KBV

§ 4 Rückforderung von Wohnungsbauprämien

Stand: 10.06.2019

Bund21 Entscheidungen

Wohnungsbauprämien werden nur zurückgefordert, wenn die Rückforderung mindestens 25 Euro beträgt.

§ 3 § 5