Gesetze / Kleinbetragsverordnung
KBV§ 4 Rückforderung von Wohnungsbauprämien
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 21
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG Rheinland-Pfalz, 16.12.2004 – L 5 KR 67/04Zitiert von 1
- VG Freiburg, 11.10.2017 – 4 K 4413/16Zitiert von 2
- VG Minden, 19.04.2013 – 6 K 2743/10Zitiert von 11
- LAG Hessen, 30.10.2019 – 18 Sa 655/19Zitiert von 1
- BAG, 13.03.2007 – 9 AZR 433/06Versetzung an einen anderen Arbeitsort: AGB-Kontrolle von Versetzungsvorbehalten und Darlegungslast des Arbeitgebers bei Ausübung des Weisungsrechts nach § 106 GewO KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 208
- ArbG Bonn, 29.10.2024 – 3 BV 102/24Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BAG, 24.02.2026 – 1 AZR 99/25Sozialplan - Einmalzahlung zur pauschalen Abgeltung von Versetzungsfolgekosten
- BAG, 02.07.2024 – 3 AZR 255/23Zitiert von 2
- VG Minden, 09.01.2015 – 6 K 1539/14Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 KBV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wohnungsbauprämien werden nur zurückgefordert, wenn die Rückforderung mindestens 25 Euro beträgt.