Gesetze / Kleinbetragsverordnung
KBV§ 4 Rückforderung von Wohnungsbauprämien
Stand: 10.06.2019
Wohnungsbauprämien werden nur zurückgefordert, wenn die Rückforderung mindestens 25 Euro beträgt.
Wird zitiert von 29 Entscheidungen zu § 4 KBV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Rheinland-Pfalz, 16.12.2004 – L 5 KR 67/04Zitiert von 1
- VG Freiburg, 11.10.2017 – 4 K 4413/16Zitiert von 2
- VG Minden, 19.04.2013 – 6 K 2743/10Zitiert von 11
- LAG Köln, 31.01.2020 – 9 TaBV 1/19
- LAG Hessen, 30.10.2019 – 18 Sa 655/19Zitiert von 1
- BAG, 13.03.2007 – 9 AZR 433/06Versetzung an einen anderen Arbeitsort: AGB-Kontrolle von Versetzungsvorbehalten und Darlegungslast des Arbeitgebers bei Ausübung des Weisungsrechts nach § 106 GewO Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 215
Zuletzt entschieden
- BAG, 24.02.2026 – 1 AZR 99/25Sozialplan - Einmalzahlung zur pauschalen Abgeltung von VersetzungsfolgekostenZitiert von 1
- ArbG Bonn, 29.10.2024 – 3 BV 102/24Zitiert von 3
- BAG, 02.07.2024 – 3 AZR 255/23Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 KBV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.