Gesetze / Kleinbetragsverordnung
KBV§ 5 Kraftfahrzeugsteuer bei Beendigung der Steuerpflicht
Stand: 10.06.2019
Bei Beendigung der Kraftfahrzeugsteuerpflicht wird die Steuer für den Entrichtungszeitraum, in den das Ende der Steuerpflicht fällt, auf null Euro festgesetzt, wenn der neu festzusetzende Betrag weniger als 5 Euro betragen würde. Dies gilt nicht, wenn gleichzeitig für dasselbe Fahrzeug und denselben Steuerschuldner die Steuer in geänderter Höhe neu festgesetzt wird.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 5 KBV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
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