Gesetze / Kleinbetragsverordnung
KBV§ 5 Kraftfahrzeugsteuer bei Beendigung der Steuerpflicht
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 6
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- BAG, 02.07.2024 – 3 AZR 247/23Verschlechterung betrieblicher Altersversorgung im KonzernZitiert von 2
- BAG, 02.07.2024 – 3 AZR 255/23Zitiert von 2
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 – 16 Sa 298/12
- ArbG Stuttgart, 08.11.2013 – 26 Ca 1180/13
- BSG, 28.09.2006 – B 3 KR 23/05 RKrankenhausvergütung: Keine Verschuldenszurechnung von Pflichtverletzungen des MDK zur Krankenkasse analog § 278 BGB KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 32
- LAG Hessen, 23.09.2013 – 7 Sa 5/13
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Bei Beendigung der Kraftfahrzeugsteuerpflicht wird die Steuer für den Entrichtungszeitraum, in den das Ende der Steuerpflicht fällt, auf null Euro festgesetzt, wenn der neu festzusetzende Betrag weniger als 5 Euro betragen würde. Dies gilt nicht, wenn gleichzeitig für dasselbe Fahrzeug und denselben Steuerschuldner die Steuer in geänderter Höhe neu festgesetzt wird.