Gesetze / Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz

KBFG

§ 4 Finanzierung

Stand: 10.06.2019

Bund

Der Bund stellt dem Sondervermögen im Jahr 2007 einen einmaligen Betrag in Höhe von 2,15 Milliarden Euro zur Verfügung.

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