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JustG NRW§ 21 Bezirke der Gerichte und Staatsanwaltschaften
Stand: 24.12.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/JustG%20NRW/21#abs-1 (1) Das Oberverwaltungsgericht und das Landessozialgericht sind für das gesamte Land zuständig. Im Übrigen ergibt sich die Abgrenzung der Gerichtsbezirke und der Zuständigkeitsbereiche der Staatsanwaltschaften aus der Anlage zu diesem Gesetz, soweit diese nicht bereits den §§ 17, 18 und 20 Absatz 2 zu entnehmen ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/JustG%20NRW/21#abs-2 (2) Gemeinden, die mit ihrem ganzen Gebiet einheitlich einem Amtsgericht zugeteilt sind, gehören dem Bezirk dieses Gerichts mit ihrem jeweiligen Gebietsumfang an.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/JustG%20NRW/21#abs-3 (3) Für die Abgrenzung der Amtsgerichtsbezirke Duisburg, Duisburg-Hamborn, Duisburg-Ruhrort, Essen, Essen-Borbeck, Essen-Steele, Gelsenkirchen, Gelsenkirchen-Buer, Herne, Herne-Wanne, Mönchengladbach und Mönchengladbach-Rheydt sind die Grenzen der in der Anlage zu § 21 (Anlage 1) aufgeführten Stadtteile und Stadtbezirke der kreisfreien Städte Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Herne und Mönchengladbach maßgebend, die sich aus den Hauptsatzungen dieser Städte nach dem Stand vom 30. September 1984 ergeben.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/JustG%20NRW/21#abs-4 (4) Das für Justiz zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Gerichtsbezirksgrenzen den veränderten Gemeindegrenzen anzupassen, wenn die Grenzen von Gemeinden, die in mehrere Amtsgerichtsbezirke unterteilt sind, nach § 19 Absatz 3 Satz 2 der Gemeindeordnung durch das für Kommunales zuständige Ministerium oder durch die Bezirksregierung geändert werden.
Wird zitiert von 17 Entscheidungen zu § 21 JustG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 24.03.2025 – 5 F 11/25Zitiert von 1
- OVG NRW, 10.02.2023 – 6 E 331/22
- VG Münster, 30.08.2016 – 6 K 1785/15Zitiert von 4
- OVG NRW, 05.04.2024 – 13 E 239/24
- LG Essen, 25.01.2024 – 6 O 347/23
- VG Düsseldorf, 11.01.2024 – 20 L 3141/23
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 13.10.2023 – 11 E 456/23.AKZitiert von 2
- OVG NRW, 18.04.2023 – 5 F 13/23Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 02.03.2023 – 5 U 3/22Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 21 JustG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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09.03.2022 in Kraft
Absatz 4 geändert durch Gesetz vom 23. Februar 2022 (GV. NRW. S. 254), in Kraft getreten am 9. März 2022
GV. NRW. 2022 S. 254
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01.01.2016 in Kraft
Anlage zu § 21 zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Mai 2015 (GV. NRW. S. 479), in Kraft getreten am 1. Januar 2016
GV. NRW. 2015 S. 479
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.