Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Justizgesetz Nordrhein-Westfalen
JustG NRW§ 18 Finanzgerichte
Stand: 26.08.2026
Die Finanzgerichte haben ihren Sitz
1. in Düsseldorf für den Regierungsbezirk Düsseldorf,
2. in Köln für den Regierungsbezirk Köln,
3. in Münster für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 18 JustG NRW →
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