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JustG NRW§ 123 Stundung, Niederschlagung und Erlass von Kosten
Stand: 24.12.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/JustG%20NRW/123#abs-1 (1) Gerichtskosten, nach § 59 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes auf die Landeskasse übergegangene Ansprüche und sonstige Ansprüche nach § 1 Absatz 1 Nummern 4 b bis 9 des Justizbeitreibungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1926) in der jeweils geltenden Fassung können gestundet werden, wenn ihre sofortige Einziehung mit besonderen Härten für die Zahlungspflichtige oder den Zahlungspflichtigen verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/JustG%20NRW/123#abs-2 (2) Ansprüche der in Absatz 1 genannten Art können befristet oder unbefristet niedergeschlagen werden, wenn feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird oder wenn die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/JustG%20NRW/123#abs-3 (3) Ansprüche der in Absatz 1 genannten Art können ganz oder zum Teil erlassen werden,
1. wenn es zur Förderung öffentlicher Zwecke geboten erscheint;
2. wenn die Einziehung mit besonderen Härten für den die Zahlungspflichtige oder den Zahlungspflichtigen verbunden wäre;
3. wenn es sonst aus besonderen Gründen der Billigkeit entspricht.
Entsprechendes gilt für die Erstattung oder Anrechnung bereits entrichteter Beträge.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/JustG%20NRW/123#abs-4 (4) Zuständig für die Entscheidung ist das für Justiz zuständige Ministerium. Es kann seine Befugnis ganz oder teilweise oder für bestimmte Arten von Fällen auf Behörden seines Geschäftsbereichs oder auf andere Stellen, die Forderungen aus dem Justizressort beitreiben, übertragen.
Kapitel 2:
Kosten im Bereich der Justizverwaltung
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 123 JustG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Arnsberg, 11.05.2020 – 2 L 224/20Zitiert von 1
- OVG NRW, 24.07.2020 – 4 B 768/20Zitiert von 1
- OVG NRW, 24.07.2020 – 4 B 769/20Zitiert von 6
- OVG NRW, 01.10.2026 – 5 E 698/26Streitwertfestsetzung bei Klage gegen polizeiliches Rückkehrverbot: Ermessensgerechter Ansatz des Auffangwerts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 07.08.2026 – 5 B 922/26Verwerfung einer Anhörungsrüge wegen fehlender Darlegung einer Gehörsverletzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 – VerfGH 3/22.VB-3
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 123 JustG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.