Gesetze / Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
RVG§ 59 Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse
Stand: 13.04.2022
Wird zitiert von 153
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2018 – L 2 AS 375/16 B
- LSG NRW, 09.02.2015 – L 9 AL 321/14 BZitiert von 6
- LSG NRW, 03.02.2017 – L 19 AS 1723/16 BZitiert von 3
- VGH Hessen, 18.04.2018 – 2 C 2009/12.TZitiert von 2
- SG Berlin, 26.01.2021 – S 133 SF 255/20 E
- SG Aachen, 21.02.2017 – S 14 SF 80/15 EZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- LAG Hamm, 30.06.2026 – 10 Ta 119/26
- OLG Düsseldorf, 09.12.2025 – 10 W 82/25
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.05.2025 – L 1 AS 1202/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 59 RVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RVG/59#abs-1 (1) Soweit dem im Wege der Prozesskostenhilfe oder nach § 138 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, auch in Verbindung mit § 270 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, beigeordneten oder nach § 67a Absatz 1 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung bestellten Rechtsanwalt wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen die Partei oder einen ersatzpflichtigen Gegner zusteht, geht der Anspruch mit der Befriedigung des Rechtsanwalts durch die Staatskasse auf diese über. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Rechtsanwalts geltend gemacht werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RVG/59#abs-2 (2) Für die Geltendmachung des Anspruchs sowie für die Erinnerung und die Beschwerde gelten die Vorschriften über die Kosten des gerichtlichen Verfahrens entsprechend. Ansprüche der Staatskasse werden bei dem Gericht des ersten Rechtszugs angesetzt. Ist das Gericht des ersten Rechtszugs ein Gericht des Landes und ist der Anspruch auf die Bundeskasse übergegangen, wird er insoweit bei dem jeweiligen obersten Gerichtshof des Bundes angesetzt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/RVG/59#abs-3 (3) Absatz 1 gilt entsprechend bei Beratungshilfe.