Gesetze / Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas"
JudDenkmStiftG§ 12 Dienstsiegel
Stand: 10.06.2019
Die Stiftung führt ein Dienstsiegel mit einer besonderen Form des Bundesadlers und der Umschrift „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“.
Änderungsverlauf
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03.07.2009 Ausfertigung
§ 12 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2009 (BGBl. I 1686 215)
BGBl. 2009 I S. 1686
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