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§ 12 JudDenkmStiftG — Dienstsiegel

Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas"

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Stiftung führt ein Dienstsiegel mit einer besonderen Form des Bundesadlers und der Umschrift „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“.