Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Justizkostengesetz JKGBbg § 9 Weitere Befreiungen Brandenburg2 Fassungen Historische Fassung — Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Zur aktuellen Fassung → Sonstige landesrechtliche Vorschriften, durch die Kosten- oder Gebührenfreiheit gewährt wird, bleiben unberührt.Abschnitt 3Schlussvorschriften