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§ 9 JKGBbg (Brandenburg) — Weitere Befreiungen

Brandenburgisches Justizkostengesetz

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Sonstige landesrechtliche Vorschriften, durch die Kosten- oder Gebührenfreiheit gewährt wird, bleiben unberührt.

Abschnitt 3

Schlussvorschriften