Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Justizkostengesetz
JKGBbg§ 9 Weitere Befreiungen
Stand: 01.08.2026
Sonstige landesrechtliche Vorschriften, durch die Kosten- oder Gebührenfreiheit gewährt wird, bleiben unberührt.
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JKGBbgStand: 01.08.2026
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