Gesetze / Jugendgerichtsgesetz
JGG§ 97 Beseitigung des Strafmakels durch Richterspruch
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/JGG/97#abs-1 (1) Hat der Jugendrichter die Überzeugung erlangt, daß sich ein zu Jugendstrafe verurteilter Jugendlicher durch einwandfreie Führung als rechtschaffener Mensch erwiesen hat, so erklärt er von Amts wegen oder auf Antrag des Verurteilten, des Erziehungsberechtigten oder des gesetzlichen Vertreters den Strafmakel als beseitigt. Dies kann auch auf Antrag des Staatsanwalts oder, wenn der Verurteilte im Zeitpunkt der Antragstellung noch minderjährig ist, auf Antrag des Vertreters der Jugendgerichtshilfe geschehen. Die Erklärung ist unzulässig, wenn es sich um eine Verurteilung nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches handelt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/JGG/97#abs-2 (2) Die Anordnung kann erst zwei Jahre nach Verbüßung oder Erlaß der Strafe ergehen, es sei denn, daß der Verurteilte sich der Beseitigung des Strafmakels besonders würdig gezeigt hat. Während des Vollzugs oder während einer Bewährungszeit ist die Anordnung unzulässig.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 97 JGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG Saarland, 12.10.2011 – 1 A 246/11Zitiert von 13
- BGH, 21.04.2009 – 1 StR 144/09Zitiert von 4
- BGH, 13.12.1990 – 4 StR 516/90Zitiert von 1
- BGH, 07.05.1980 – 2 StR 10/80Zitiert von 9
- BVerwG, 05.06.2014 – 10 C 4/14Keine Einbürgerung trotz "Entmakelung" der Jugendstrafe; Wirkung der Beseitigungsanordnung des Strafmakels; zur Berücksichtigung einer Jugendstrafe im Einbürgerungsverfahren nach Beseitigung des StrafmakelsZitiert von 15
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2013 – 7 A 10485/13
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
26.01.1998 Ausfertigung
§ 97 eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Januar 1998 (BGBl. I 160)
BGBl. 1998 I S. 160
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.