Gesetze / Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung IntermErsAufwV § 11 Ersatz der Umsatzsteuer Stand: 01.05.2025 Bund Der Intermediär hat Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer, die auf seinen Kostenersatz gemäß den §§ 3 bis 10 entfällt.