Gesetze / Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung
IntermErsAufwV§ 11 Ersatz der Umsatzsteuer
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.05.2025
Der Intermediär hat Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer, die auf seinen Kostenersatz gemäß den §§ 3 bis 10 entfällt.