Gesetze / Integrationsverantwortungsgesetz
IntVG§ 2 Vereinfachtes Vertragsänderungsverfahren
Stand: 10.06.2019
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Eine Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zu einem Beschluss des Europäischen Rates gemäß Artikel 48 Absatz 6 Unterabsatz 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union erfolgt durch ein Gesetz gemäß Artikel 23 Absatz 1 des Grundgesetzes.