Gesetze / Integrationskursverordnung
IntV§ 16 Zulassung der Lehr- und Lernmittel
Lehr- und Lernmittel für den Integrationskurs werden vom Bundesamt zugelassen.
Änderungsverlauf
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01.05.2023 in Kraft
§ 16 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 16)
BGBl. 2023 I Nr. 16
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