Gesetze / Landesrecht Sachsen / Integrationsbeiratsverordnung
IntBeirVO§ 2 Ziele
Stand: 26.08.2026
In Erfüllung seiner Aufgabe trägt der Landesbeirat für Integration und Teilhabe zur Erreichung folgender Ziele bei:
1. die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Lebens,
2. die Förderung des gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalts von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund,
3. die Förderung einer vielfaltsbejahenden und diskriminierungsfreien Gesellschaft sowie
4. die Förderung der Themen Migration, Integration und Teilhabe sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Öffentlichkeit.