Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ingenieurgesetz

IngG

§ 9

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen1 Entscheidung

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2023 und danach alle fünf Jahre über die Erfahrungen mit diesem Gesetz.

Die Landesregierung

des Landes Nordrhein-Westfalen

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