Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
IndMetAusbV 2007§ 34 Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-gestützte Anlagenänderung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IndMetAusbV%202007/34#abs-1 (1) Die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-gestützte Anlagenänderung erstreckt sich auf die in Anlage 7 Teil D genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IndMetAusbV%202007/34#abs-2 (2) In der Prüfung der Zusatzqualifikation soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
1.
3D-Datensätze zu erstellen und anzuwenden,
2.
Änderungsmaßnahmen zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren sowie
3.
die Qualität der durchgeführten Änderungen zu prüfen und zu sichern.