Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Isolierung (Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz)
IndMIsoPrV§ 10 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. September 1993 in Kraft.
Änderungsverlauf
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25.08.2009 Ausfertigung
§ 10 umnummeriert und neu gefasst durch Artikel 17 des Gesetzes vom 25. August 2009 (BGBl. I 2960)
BGBl. 2009 I S. 2960
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