Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau IndKfmAusbV 2002 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2024. Zur aktuellen Fassung → Der Ausbildungsberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau wird staatlich anerkannt.