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§ 1 IndKfmAusbV 2002 — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Ausbildungsberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau wird staatlich anerkannt.