§ 4 Begriff der landwirtschaftlichen Parzelle
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- BVerwG, 14.07.2021 – 3 C 8/20Zuweisung von Zahlungsansprüchen; Mindestgröße einer landwirtschaftlichen FlächeZitiert von 6
- OVG Niedersachsen, 21.03.2017 – 10 LB 81/16Zitiert von 5
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InVeKoSV%202015/4#abs-1 (1) Landwirtschaftliche Parzelle ist ein Schlag.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InVeKoSV%202015/4#abs-2 (2) Abweichend von Absatz 1 bilden Schläge,
eine landwirtschaftliche Parzelle.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/InVeKoSV%202015/4#abs-3 (3) Abweichend von Absatz 1 können die Landesregierungen nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 5 Satz 1 des Marktorganisationsgesetzes durch Rechtsverordnung bestimmen, dass zusammenhängende
mit unterschiedlichen Nutzungscodes, die zu einer Kulturgruppe gehören und deren Nutzungen innerhalb der Kulturgruppe nicht getrennt angegeben werden müssen, als eine landwirtschaftliche Parzelle gelten.