§ 4 Begriff der landwirtschaftlichen Parzelle
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InVeKoSV%202015/4#abs-1 (1) Landwirtschaftliche Parzelle ist ein Schlag.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InVeKoSV%202015/4#abs-2 (2) Abweichend von Absatz 1 bilden Schläge,
eine landwirtschaftliche Parzelle.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/InVeKoSV%202015/4#abs-3 (3) Abweichend von Absatz 1 können die Landesregierungen nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 5 Satz 1 des Marktorganisationsgesetzes durch Rechtsverordnung bestimmen, dass zusammenhängende
mit unterschiedlichen Nutzungscodes, die zu einer Kulturgruppe gehören und deren Nutzungen innerhalb der Kulturgruppe nicht getrennt angegeben werden müssen, als eine landwirtschaftliche Parzelle gelten.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 4 InVeKoSV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 14.07.2021 – 3 C 8/20Zuweisung von Zahlungsansprüchen; Mindestgröße einer landwirtschaftlichen FlächeZitiert von 6
- OVG Niedersachsen, 21.03.2017 – 10 LB 81/16Zitiert von 5
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
12.12.2017 Ausfertigung
§ 4 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Dezember 2017 (BGBl. I 3938)
BGBl. 2017 I S. 3938
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.