Gesetze / Immobilienwertermittlungsverordnung
ImmoWertV§ 14 Grundlagen der Bodenrichtwertermittlung
Stand: 01.01.2022
Wird zitiert von 32
Nach Gewicht
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 – 4 V 1295/23Zitiert von 15
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 – 4 V 1429/23Zitiert von 10
- FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2024 – 3 K 3142/23Zitiert von 4
- FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2024 – 3 K 3170/22Zitiert von 1
- BFH, 14.10.2020 – II R 7/18 · Immobilienwertnachweis durch GutachtenZitiert von 9
- FG Baden-Württemberg, 11.06.2024 – 8 K 2368/22Zitiert von 9
Zuletzt entschieden
- BFH, 22.04.2026 – II R 27/24(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.04.2026 II R 26/24 - Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg)Zitiert von 7
- BFH, 22.04.2026 – II R 26/24Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-WürttembergZitiert von 7
- FG Berlin-Brandenburg, 25.03.2026 – 3 K 3167/24
32 Entscheidungen zu § 14 ImmoWertV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 14 ImmoWertV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ImmoWertV%202022/14#abs-1 (1) Bodenrichtwerte sind vorrangig im Vergleichswertverfahren nach den §§ 24 und 25 zu ermitteln. Für die Anpassung der Kaufpreise an die Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks und an den Bodenrichtwertstichtag gilt § 9 Absatz 1 Satz 2 und 3 entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ImmoWertV%202022/14#abs-2 (2) Für die Bodenrichtwertermittlung in Gebieten ohne oder mit geringem Grundstücksverkehr können Kaufpreise und Bodenrichtwerte aus vergleichbaren Gebieten oder aus vorangegangenen Jahren herangezogen werden; Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Darüber hinaus können deduktive oder andere geeignete Verfahrensweisen angewendet werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ImmoWertV%202022/14#abs-3 (3) Bei der Bodenrichtwertermittlung in bebauten Gebieten können der Zustand und die Struktur der das Gebiet prägenden Bebauung zu berücksichtigen sein.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ImmoWertV%202022/14#abs-4 (4) Bodenrichtwerte enthalten keinen Wertanteil für den Aufwuchs.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/ImmoWertV%202022/14#abs-5 (5) Das oder die angewendeten Verfahren für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sind zu dokumentieren. Einzelne Bodenrichtwerte sind nicht zu begründen.