Gesetze / Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung
IZÜV§ 11 Anwendungsbereich
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Der Abschnitt 3 dieser Verordnung gilt für das Einleiten von Abwasser im Sinne des Anhangs 33 Teil A der Abwasserverordnung in Gewässer und Abwasseranlagen.