Gesetze / Landesrecht Sachsen / IT-Support-Förderverordnung 2025
ITSupFöVO2025§ 2 Gegenstand der Zuweisung
Stand: 26.08.2026
Mittel werden im Rahmen der Zweckbestimmung zugewiesen für
1. Personalausgaben für beim Schulträger beschäftigte IT-Administratorinnen und -Administratoren,
2. Sachausgaben für Dienstleistungen externer Dritter und Werkzeuge sowie Dienste,
soweit diese jeweils für die Administration und den Support von schulischer IT-Infrastruktur angefallen sind.