Gesetze / Landesrecht Sachsen / IT-Support-Förderverordnung 2025
ITSupFöVO2025§ 1 Zweckbestimmung
Stand: 26.08.2026
Nach Maßgabe dieser Verordnung werden pauschalisierte zweckgebundene Zuweisungen für die Administration und den Support von mobilen Endgeräten von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern für das Kalenderjahr 2025 gewährt.