Gesetze / Landesrecht Sachsen / IT-Support-Förderverordnung 2025

ITSupFöVO2025

§ 2 Gegenstand der Zuweisung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Mittel werden im Rahmen der Zweckbestimmung zugewiesen für

1. Personalausgaben für beim Schulträger beschäftigte IT-Administratorinnen und -Administratoren,

2. Sachausgaben für Dienstleistungen externer Dritter und Werkzeuge sowie Dienste,

soweit diese jeweils für die Administration und den Support von schulischer IT-Infrastruktur angefallen sind.

§ 1 § 3