Mittel werden im Rahmen der Zweckbestimmung zugewiesen für
1. Personalausgaben für beim Schulträger beschäftigte IT-Administratorinnen und -Administratoren,
2. Sachausgaben für Dienstleistungen externer Dritter und Werkzeuge sowie Dienste,
soweit diese jeweils für die Administration und den Support von schulischer IT-Infrastruktur angefallen sind.