Gesetze / Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“

ITFG

§ 2 Zweck des Sondervermögens

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Aus dem Sondervermögen sollen folgende Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung vom 14. Januar 2009 bis zu einem Betrag von 20,4 Milliarden Euro finanziert werden:

–
Finanzhilfen für zusätzliche Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder mit bis zu 10 Milliarden Euro,
–
Investitionen des Bundes mit bis zu 4 Milliarden Euro,
–
Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage mit bis zu 5 Milliarden Euro,
–
Ausweitung des zentralen Innovationsprogramms Mittelstand mit bis zu 900 Millionen Euro und
–
Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität mit bis zu 500 Millionen Euro.
←§ 1 →§ 3