Gesetze / Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“
ITFG§ 2 Zweck des Sondervermögens
Stand: 10.06.2019
Aus dem Sondervermögen sollen folgende Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung vom 14. Januar 2009 bis zu einem Betrag von 20,4 Milliarden Euro finanziert werden:
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 2 ITFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
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„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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25.06.2009 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I 1577)
BGBl. 2009 I S. 1577
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.