Gesetze / Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“
ITFG§ 2 Zweck des Sondervermögens
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 2 ITFG →
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- OLG Frankfurt am Main, 25.09.2019 – 17 U 45/19VW-Abgasskandal: Haftung wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung dem Grunde nach; Ermittlung des Nutzungsvorteils anhand des ersparten Wertverlusts KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 73
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Aus dem Sondervermögen sollen folgende Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung vom 14. Januar 2009 bis zu einem Betrag von 20,4 Milliarden Euro finanziert werden:
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Finanzhilfen für zusätzliche Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder mit bis zu 10 Milliarden Euro,
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Investitionen des Bundes mit bis zu 4 Milliarden Euro,
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Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage mit bis zu 5 Milliarden Euro,
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Ausweitung des zentralen Innovationsprogramms Mittelstand mit bis zu 900 Millionen Euro und
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Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität mit bis zu 500 Millionen Euro.