nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 2 ITFG — Zweck des Sondervermögens

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Aus dem Sondervermögen sollen folgende Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung vom 14. Januar 2009 bis zu einem Betrag von 20,4 Milliarden Euro finanziert werden:

- – Finanzhilfen für zusätzliche Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder mit bis zu 10 Milliarden Euro,

- – Investitionen des Bundes mit bis zu 4 Milliarden Euro,

- – Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage mit bis zu 5 Milliarden Euro,

- – Ausweitung des zentralen Innovationsprogramms Mittelstand mit bis zu 900 Millionen Euro und

- – Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität mit bis zu 500 Millionen Euro.

---

Zitiervorschlag: § 2 ITFG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/ITFG/2

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
